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Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigt: Bürgerbegehren der Innenstadtentwicklung Ost-Gegner war unzulässig

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Rechtsauffassung der Stadt Pforzheim in Sachen Bürgerbegehren Innenstadtentwicklung Ost bestätigt: Das Bürgerbegehren des sogenannten Aktionsbündnisses „Pro Bäder, Schulen, Kitas - statt Innenstadt Ost“ hat nicht die gesetzlichen Erfordernisse erfüllt und ist daher unzulässig.

Das Gericht wies die Klage des Aktionsbündnisses auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 10. Juli 2020 ab und gab damit der Entscheidung der Stadt Pforzheim, die der Gemeinderat mit Beschluss vom 7. Mai 2019 getroffen hatte, recht.

„Es freut mich, dass unsere Rechtsauffassung bestätigt wurde“, kommentiert Oberbürgermeister Peter Boch. „Die Stadt Pforzheim trifft ihre Entscheidungen nach klaren und nachvollziehbaren Kriterien und nach bestem Wissen und Gewissen.“ Insofern werde das Urteil auch das Vertrauen in das Handeln der Verwaltung stärken. Nicht zuletzt sei dies aber auch ein guter Tag für die Innenstadtentwicklung-Ost. In dem Projekt liege eine „riesige Chance“, das Image der Innenstadt sowohl bei den Pforzheimerinnen und Pforzheimern, als auch bei Menschen von außerhalb positiv zu prägen. Einem fest-umrissenen Kreis von Gegnern stünden viele Menschen gegenüber, die mit Neugier oder sogar großen Hoffnungen auf das Projekt schauen.