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Verteilung der gelben Säcke ab dem 2. November 2019

Ab Samstag, 2. November, beginnt Entsorger Veolia mit der Verteilung der gelben Säcke im Stadtgebiet Pforzheim.

Bis Montag, 2. Dezember, wird jeder Pforzheimer Haushalt mit einer Sackrolle gelber Säcke beliefert werden. Die Verteilung erfolgt teilweise auch an Samstagen und Sonntagen. Wie Veolia mitteilt, werden die Sackrollen in der Regel vor den Briefkästen abgelegt. Haushalte, die eine gelbe Tonne haben, werden nicht mit Gelben Säcken beliefert.

Da in der Vergangenheit einige Bürgerinnen und Bürger darüber berichteten, dass Unberechtigte für „Schwund“ bei den zugestellten Sackrollen sorgten, haben Stadtverwaltung und Veolia im Vorfeld der diesjährigen Ausgabeaktion mit den größeren Wohnungsverwaltungsgesellschaften Kontakt aufgenommen, damit besonders in Großwohnanlagen die Verteilung der Sackrollen reibungsloser ablaufen kann.

Haushalte, die in dem oben genannten Zeitraum keine gelben Säcke erhalten haben sollten, können sich vom 2. bis 6. Dezember über die Rufnummer 07231/ 580370 direkt an die Firma Veolia wenden. Die Nachlieferung erfolgt dann vom 9. bis zum 13. Dezember. Sollte sich im Rahmen der Verteilaktion ein zusätzlicher Bedarf an Gelben Säcken ergeben, können Betroffene sich ebenfalls jederzeit bei Veolia, Kleiststraße 2 a, von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 11.30 Uhr sowie von 13.30 bis 16 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr mit entsprechenden Sackrollen - eine Sackrolle pro Haushalt - versorgen.

Darüber hinaus sind Gelbe Säcke auch innerhalb der üblichen Öffnungszeiten im Servicecenter Abfallwirtschaft der Stadt Pforzheim (Heinrich-Witzenmann-Straße 13), den Ortsverwaltungen und allen Wertstoffhöfen erhältlich. Neu ist in diesem Jahr eine zusätzliche Ausgabestelle in der Innenstadt, wo im City-Supermarkt Pischzan in der Leopoldstraße 13 pro Anforderer eine Sackrolle ausgegeben wird.

In diesem Zusammenhang bittet die Stadtverwaltung alle Bürgerinnen und Bürger darum, die zur Abholung gedachten Gelben Säcke frühestens am Vorabend des Abfuhrtages bereitzustellen. Hierbei bitte unbedingt beachten, dass Geh- und Radwege sowie Fahrbahnen, aber auch Grundstückseinfahrten nicht verstellt werden.