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Stadt und Enzkreis halten bei Buslinienvergabe an bewährten Ausschreibungskriterien fest

„Rechtssicherheit ist oberstes Gebot“

Rechtssicherheit ist für die Aufgabenträger das oberste Gebot - deshalb werden die Stadt Pforzheim und der Enzkreis beim bereits im Zieleinlauf befindlichen Ausschreibungsverfahren für die Buslinien in den Verkehrsräumen Wimsheim/Friolzheim/Heimsheim, Niefern/Wiernsheim und Königsbach/Neulingen an den bewährten Ausschreibungskriterien festhalten. Zu diesem Schluss kamen die Aufgabenträger nach einer intensiven Rechtsprüfung durch externe Fachanwälte und Verkehrsbetriebswirte.

Den im Kern gemachten Vorwurf des „Sozialdumpings“ weisen die Aufgabenträger entschieden zurück: „Es liegt uns selbstverständlich fern, den regionalen Busunternehmen, denen die Auswirkungen der Corona-Pandemie schon genug zusetzen, das Leben noch schwerer zu machen. Wir sind sehr wohl dazu bereit, für eingekaufte Verkehrsleistungen auch weiterhineinen angemessenen Preis zu bezahlen und so auch eine faire Bezahlung des Fahrpersonals sicherzustellen. Die vorgesehenen Kriterien für die Ausschreibung sind üblich, haben sich bewährt und für die Ausschreibung gilt selbstverständlich, wie in allen anderen vorherigen Ausschreibungen auch, die Tariftreue.“

Zudem sei es eben kein Leichtes, während eines laufenden Vergabeverfahrens mal schnell die Kalkulations- und Vergabeunterlagen zu ändern, wie das von den Kritikern gefordert wird. Dazu seien die aufgeworfenen Fragen zu komplex und vielschichtig und die rechtlichen Risiken entsprechend groß und unwägbar: „Wenn man an einem Rad dreht, drehen sich gleich fünf andere mit.“ Würde nun doch noch der BW-Index berücksichtigt werden - was in unterschiedlichen Varianten geprüft wurde - würde auch die Systematik der Angebotsbewertung in Frage gestellt werden und entsprechende rechtliche Unsicherheiten hervorrufen. Das derzeit laufende Verfahren angesichts des ohnehin engen Zeitplans derart zu gefährden, helfe weder dem Enzkreis und den anderen kommunalen Aufgabenträgern noch den Busunternehmen - geschweige denn den Fahrgästen.

„Auch ich halte die Berücksichtigung des BW-Indexes für sinnvoll und werde dies dem Umwelt- und Verkehrsausschuss des Enzkreises in seiner nächsten Sitzung im Oktober für künftige Ausschreibungen auch so vorschlagen“, kündigt Rosenau an. Es fehle also weder an gutem Willen noch an Verantwortungsbewusstsein. Der BW-Index sei jedoch vom Verkehrsministerium am 21. April 2021, also erst vor ein paar Wochen, vollständig veröffentlicht worden und daher noch taufrisch. Eine Vielzahl von Einzelfragen zum BW-Index ist daher bislang ungeklärt. In dieser misslichen Situation hätten sich die Aufgabenträger bei der Ausschreibung wie bislang am bewährten Bundes-Index orientiert, der die Belange des Mittelstandes aber ebenso nicht außer Acht lasse: Die Anwendung des BW-Indexes weise im ersten Jahr in der Kategorie Personalaufwand Steigerungsraten auf, die exakt dem Wert entsprächen, der sich auch über den Bundes-Index ergibt. Auch in der vergleichenden Rückschau ergebe sich nach Ansicht der beauftragten Verkehrsexperten eine Vergleichbarkeit. An viele weitere Eckpunkte des Bündnisses würden sich der Enzkreis und die anderen kommunalen Aufgabenträger in ihrer Vergabepraxis ebenfalls bereits seit Jahren halten. Dazu zählten etwa hohe Qualitätsstandards und eine zeitliche Staffelung der Ausschreibungen.

Die Prüfung war gemeinsam in die Wege geleitet worden, nachdem der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) und einige regionale Busunternehmen kritisiert hatten, die kommunalen Aufgabenträger - die Landkreise Karlsruhe und Böblingen, die Stadt Pforzheim sowie der Enzkreis - hätten sich bei den betreffenden Ausschreibungen, bei denen es um einen Umfang von 2,3 Millionen Fahrplankilometer jährlich geht, bewusst nicht am „Kostenindex für den Bereich ÖPNV Straße in Baden-Württemberg“ (kurz: BW-Index) orientiert. Dieser Index ist Teil des „Bündnisses für den Mittelstand im ÖPNV“ und soll im Ergebnis - ebenso wie der von der Stadt Pforzheim und dem Enzkreis bereits verwendete Bundesindex - insbesondere eine angemessene Fortschreibung der Vergütung der Verkehrsunternehmen über die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit sicherstellen.

„Übrigens hat sich der Enzkreis erst kürzlich nicht umsonst der Resolution „ÖPNV-Ausbau nicht gefährden“ angeschlossen“, so Landrat Rosenau abschließend. „Schließlich sind wir uns mit den regionalen Verkehrsunternehmen sowie dem WBO einig, dass wir gemeinsam an einem gleichberechtigten Zugang des Mittelstandes zu Vergaben arbeiten müssen, schließlich ist er das Rückgrat des Regionalverkehrs. Dass das nicht nur leere Worte sind, zeigt schon allein ein Blick auf die Zahlen: Neun der zehn unserer letzten Ausschreibungen gingen an kleine und mittelständische Betriebe.“