Zum Inhalt springen

Stadt Pforzheim verbessert Parksituation in der Fußgängerzone

Kurzzeitparkplätze entlang der Rathäuser in der Östlichen werden wieder eingerichtet

Dieser Tage wurden durch die Stadt die Kurzzeitplätze innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs beidseitig an der Östlichen Karl-Friedrich-Straße entlang des Technischen Rathauses und des Alten Rathauses wieder eingerichtet.

Diese Parkplätze mussten auf Grund der vorangegangenen und sehr umfangreichen Leitungsarbeiten entfernt werden. Nachdem diese Arbeiten abgeschlossen sind und die Fläche wieder zur Verfügung steht, wurden auf Initiative des Ersten Bürgermeisters Dirk Büscher das Parkplatzangebot wieder hergestellt und 36 Parkplätze markiert. Im Wesentlichen wurde die Planung der Vergangenheit wieder aufgegriffen, deren wesentliches Ziel es ist, die Parksituation insbesondere in der Fußgängerzone Innenstadt zu verbessern. Es hat sich gezeigt, dass selbst in der Zeit des Lockdowns ein nicht geringes Besucheraufkommen besteht, sei es in Zusammenhang mit Arzt- und Apothekenbesuchen oder beim Besuch der noch geöffneten Einzelhandelsgeschäfte, auch zum Abholen vorbestellter Waren. „Deshalb war es mir wichtig, dass diese Parkmöglichkeiten nun ohne weiteren Zeitverlust wieder hergestellt wurden“, so der Erste Bürgermeister.

Aus den Erkenntnissen der Vergangenheit wurde eine geringe Modifizierung der Parkraumaufteilung vorgenommen. Die Anzahl der Schwerbehindertenparkplätze wurde verdoppelt. Diese wurden auch weiter an die Fußgängerzone herangerückt. Desweiteren werden die ersten beiden Carsharing-Parkplätze in der Innenstadt eingerichtet. Hier muss nur noch die Auslieferung der neu in der Straßenverkehrsordnung aufgenommen Verkehrszeichen zur Ausweisung von Carsharing-Parkplätzen abgewartet werden. Dann werden diese druckfrisch installiert. Erster Bürgermeister Büscher ist darüber erfreut, dass „durch die Einführung des amtlichen Carsharing-Schildes nun allgemeine Carsharing-Parkplätze erstmals in Pforzheim ausgewiesen werden können.“

Die Parkmöglichkeiten sind provisorisch und müssen Zug um Zug wieder aufgehoben werden, sobald die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Innenstadtentwicklung-Ost in die nächste Phase eintreten.

Das Amt für öffentliche Ordnung bittet die Verkehrsteilnehmer, die geltenden Regeln beim Parken, wie z.B. die für schwerbehinderte Personen reservierten Parkplätze, den freizuhaltenden Wendebereich vor dem Beginn der Fußgängerzone, die zulässige Parkhöchstdauer und die Gebührenpflicht zu beachten.