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Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gesucht

Bewerbung bei der Stadt Pforzheim

Ab sofort sucht die Stadt Pforzheim Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 21. April. Die Stadt Pforzheim sucht Personen, die ehrenamtlich am Amtsgericht Pforzheim und Landgericht Karlsruhe als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Aus den Interessenten stellt die Verwaltung Vorschlagslisten zusammen, die der Gemeinderat und der Jugendhilfeausschuss beschließen. Der Gemeinderat und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Wer kann sich bewerben

Bewerberinnen und Bewerber müssen in Pforzheim wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener können nicht zu Schöffen gewählt werden. Die zukünftigen Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die Schöffinnen und Schöffen mitbringen müssen, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement zusammensetzen. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. In der Beratung mit den Berufsrichterinnen und -richtern müssen Schöffinnen und Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf Angeklagte wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn Angeklagte aufgrund ihres Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch sind oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Welche Rolle spielen Schöffen vor Gericht

Schöffen sind mit Berufsrichtern gleichberechtigt. Durch sie fließen Lebenserfahrung, Rechtsbewusstsein und Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Urteilsfindung mit ein. Somit ergänzen sie die juristisch geprägte Sicht von Berufsrichtern. Sie sind ausschließlich dem Gesetz unterworfen und haben im Gerichtsverfahren die gleichen Rechte wie hauptamtliche Richter. Schöffen wirken bei Strafsachen gegen Erwachsene, Jugendschöffen bei Strafsachen von Jugendlichen an den Amts- und Landgerichten mit. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffinnen und Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

Die Onlineanträge und Bewerbungsformulare mit Informationen zu den Voraussetzungen für das Schöffen- und Jugendschöffenamt können auf www.pforzheim.de/schoeffen abgerufen werden. Die Bewerbungsunterlagen können auch direkt angefordert werden für

  • Schöffen beim Geschäftsbereich Gemeinderat, Tel. 07231/39-2799; E- Mail: gr@stadt-pforzheim.de

und für

  • Jugendschöffen beim Jugend- und Sozialamt, Tel. 07231/39-2097; E- Mail: jsw@stadt-pforzheim.de

Die Bewerbungsformulare liegen ebenso an der Pforte des Neuen Rathauses aus.