Zum Inhalt springen

Pforzheimer Jobcenter feiert Erfolg: Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt

Mit dem zum 1. Januar 2019 neu eingeführten Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ des § 16i SGB II (siehe Hintergrundinformation) für bereits besonders lange Zeit arbeitslose Menschen konnte vor wenigen Monaten eine der ersten Förderungen bei der Bäckerei Wiskandt erfolgen.

Ein Grund für Sozialbürgermeister Frank Fillbrunn, den Pforzheimer Traditionsbäcker in seiner Filiale in der Bleichstraße zu besuchen. „Ich möchte mir vor Ort ein Bild davon machen, wie ein erfolgreicher Wiedereinstieg in das Erwerbsleben auch nach langer Arbeitslosigkeit aussehen kann“, so Fillbrunn.

Seit 1. März 2019 arbeitet Jacqueline Korinth nach nahezu neunjähriger Erwerbsunterbrechung mit 16 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig bei der Bäckerei Wiskandt im Verkaufsbereich. „Ich freue mich sehr, dass ich eine Arbeit gefunden habe, die mir zudem auch gefällt“, betont die gelernte Zierpflanzengärtnerin.

Auf dem Weg dorthin hat sie Miriam Gerhardt von der Arbeitgeberberatung des Jobcenters Pforzheim unterstützt, nachdem die Bäckerei Wiskandt beim Jobcenter ihren Bedarf angemeldet hat. Dabei betont Janis Wiskandt, dass er bislang gute Erfahrungen gemacht hat, wenn Menschen eine neue Chance erhalten haben: „Aus unserer sozialen Verantwortung als Arbeitgeber heraus wollten wir einen neuen Arbeitsplatz im Rahmen der Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt schaffen.“ Nach mehreren Gesprächen, Personalauswahl, Prüfung der Fördervoraussetzungen und einer Arbeitserprobung hat er sich für eine Einstellung entschieden. „Wir sind sehr zufrieden mit Frau Korinth - ihr Umgang mit unseren Kundinnen und Kunden und ihre aufgeschlossene Art sind eine gelungene Kombination. Sie ist mit Leib und Seele bei uns“, so Wiskandt. Ihr zunächst zwei Jahre gültiger Vertrag gibt ihr die Möglichkeit, beruflich wieder Fuß zu fassen.

Das Jobcenter Pforzheim fördert die Beschäftigung in den ersten beiden Jahren zu 100 Prozent und stellt darüber hinaus den Programmteilnehmern im ersten Jahr ein Coaching zur Seite, um den beruflichen Wiedereinstieg nachhaltig zu unterstützen. Wer sich bewährt, dessen Vertrag kann einmalig auf bis zu insgesamt fünf Jahre verlängert werden. Die Förderhöhe sinkt dann ab dem dritten Jahr jährlich um zehn Prozentpunkte auf schließlich 70 Prozent im fünften Förderjahr. Ziel der Förderung ist stets, das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Förderung in ein ungefördertes Arbeitsverhältnis einmünden zu lassen.

Die Bäckerei Wiskandt besteht seit inzwischen 50 Jahren in Pforzheim und Umgebung. In dritter Generation sind in den demnächst fünf Filialen 65 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Bei der Personalgewinnung engagiert sich das Familienunternehmen auch immer wieder sozial.

***

§ 16i Hintergrundinformationen

Durch den § 16i SGB II können Unternehmen gefördert werden, die Menschen, die bereits viele Jahre arbeitslos und über 24 Jahre alt sind, einstellen möchten. Im ersten und zweiten Jahr beträgt der Zuschuss zum Arbeitsentgelt 100 Prozent. Im dritten Jahr 90 Prozent, im vierten Jahr 80 Prozent und im fünften Jahr 70 Prozent der Höhe des zu zahlenden Tariflohns. Besteht keine Tarifbindung, darf der jeweils gültige Mindestlohn nicht unterschritten werden. Zusätzlich wird der pauschalisierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag - ohne Arbeitslosenversicherung, da nicht beitragspflichtig - berücksichtigt. Eine Einstellung kann in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Vollzeit oder Teilzeit erfolgen. Während der Förderung können erforderliche Qualifizierungs- und Weiterbildungskosten in Höhe von bis zu 3.000 Euro übernommen werden.

Sie sind interessiert? Wenden Sie sich an die Arbeitgeberberatung des Jobcenters Pforzheim unter arbeitgeberberatung@pforzheim.de oder 07231 39-4399.

Interessierte Kundinnen und Kunden des Jobcenters können sich diesbezüglich mit Ihrer Fallmanagerin bzw. Ihrem Fallmanager in Verbindung setzen.