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Ordnungsamt warnt: Vorsicht beim Umgang mit Silvesterkrachern

Silvesterfeuerwerk nach Corona-Pause

Nachdem Silvesterfeuerwerk in den vergangenen beiden Jahren wegen der Corona-Pandemie verboten war, rechnet das städtische Ordnungsamt in diesem Jahr wieder mit stärkeren Aktivitäten. Durch die allgemeine Stabilisation der Corona-Situation und den Wegfall zahlreicher Einschränkungen sind größere Silvester-Feierlichkeiten wieder möglich, bei denen oft auch diverse Feuerwerkskörper eingesetzt werden.

Leider ist dabei nicht jedem bewusst, dass es sich bei Silvesterkrachern um explosionsgefährliche Stoffe handelt, die bei unsachgemäßer Handhabung großen Schaden anrichten können. Der oft leichtsinnige Umgang mit Feuerwerkskörpern fordert alljährlich seinen Tribut: Verletzungen, Verbrennungen und Sachbeschädigungen, sogar Brände sind die Folge. Aufgrund der zweijährigen Pause und der Tatsache, dass die örtlichen Krankenhäuser nach wie vor am Anschlag arbeiten, bittet das Amt für öffentliche Ordnung die Bürgerinnen und Bürger um einen verantwortungsvollen und vorsichtigen Umgang mit Silvesterböllern. Es weist ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen für den Umgang mit Feuerwerkskörpern (pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II/Kategorie 2) hin.

Was ist an Silvester erlaubt und was verboten?

Feuerwerkskörper dürfen ausschließlich an Silvester, 31. Dezember, und Neujahr, 1. Januar, gezündet werden. Dies gilt jedoch nur für Personen ab 18 Jahren: Minderjährige dürfen auch an diesen Tagen keine solchen Feuerwerkskörper abbrennen. Pyrotechnische Gegenstände gehören nicht in Kinderhände. Eltern und Erziehungsberechtigte sind für ihre Kinder verantwortlich. Für Kinder ab 12 Jahren gibt es besonderes Kleinstfeuerwerk der Klasse I/Kategorie 1 (Feuerwerksscherzartikel, Tischfeuerwerk usw.) Der Gebrauch muss nach Anleitung erfolgen, da auch hier Verletzungen möglich sind. Aus Gründen der Produktsicherheit sollte beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) geachtet werden.

In Pforzheim gibt es kein generelles Verbot, in einem bestimmten Bereich Feuerwerk zu zünden. Aus Gründen des Lärmschutzes ist es jedoch gesetzlich verboten, „Kracher“ und Raketen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Pflegeheimen zu zünden. Seit 2009 ist es aus Gründen des Brandschutzes zudem nicht gestattet, pyrotechnische Gegenstände in direkter Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann. Zudem ist das Steigenlassen sogenannter Himmelslaternen untersagt. Solche Laternen haben eine sehr lange Brenndauer und fliegen kilometerweit, sodass sie nicht beherrschbar sind. Himmelslaternen, auch „Kong-Ming-Laternen“ genannt, verursachten in der Vergangenheit bereits erhebliche Brandschäden.