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Kinderfreizeitbonus wird ausgezahlt

Antragstellung erforderlich

Im Rahmen des Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ erhalten Kinder und Jugendliche einmalig einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 € je Kind. Diese Unterstützung soll von Eltern insbesondere für die Finanzierung von Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Die Einmalzahlung wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.

Berechtigt für den Kinderfreizeitbonus sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, deren Eltern Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung sowie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen: Grundsicherung nach SGB II („Hartz IV“), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz, Kinderzuschlag, Sozialhilfe nach SGB XII oder Wohngeld. Entscheidend ist der Leistungsbezug im August 2021.

Familien, die ausschließlich Wohngeld oder Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten, nicht aber gleichzeitig Kinderzuschlag, müssen einen entsprechenden Antrag stellen. Dieser ist nicht an die Stadt Pforzheim, sondern formlos mit den entsprechenden Nachweisen (aktueller Wohngeld- oder SGB XII-Leistungsbescheid) an die Familienkasse Baden-Württemberg West zu richten. Beim Bezug der anderen oben genannten Leistungen wird der Kinderfreizeitbonus automatisch ausgezahlt und die Familien müssen hierzu nichts machen.

Weitere Informationen finden sich unter: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus

Sozialbürgermeister Frank Fillbrunn begrüßt den Kinderfreizeitbonus ausdrücklich: „Auf diesem Wege erhalten Familien, die finanziell nicht so gut gestellt sind, einen zusätzlichen Beitrag mit dem sie ihren Kindern Freizeitaktivitäten ermöglichen können.“