Zum Inhalt springen

Kartierungen von Tieren und Pflanzen in Pforzheim

Von April bis Ende November dieses Jahres werden im Pforzheimer Stadtgebiet Kartierungen von Arten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie durchgeführt, also Lebensräume von Tieren und Pflanzen, die nach EU-Recht geschützt sind. Die Untersuchungen finden nicht flächendeckend statt, sondern erfolgen auf wenigen Stichprobenflächen überwiegend im Außenbereich der Stadt. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen sowie Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.

Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Weder bei der Erfassung noch bei der Auswertung werden die Daten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden zugeordnet. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzflächen abgegrenzt. Im Rahmen der Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Sie betreten aber nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich bzw. nutzen das vorhandene Wegenetz. Fest umzäunte Privatgärten betreten sie nicht ohne Zustimmung. Die beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen.

 

Warum die Kartierungen der LUBW wichtig sind
Im Stadtkreis Pforzheim gibt es einige interessante Biotope sowie Tier- und Pflanzenarten. Darunter fallen beispielsweise die extensiv genutzten Mäh- und Streuobstwiesen. Sie weisen eine äußerst bunte und vielfältige Pflanzendecke auf, die wiederum Lebensraum für viele Tierarten bietet. Durch die Kartierungen kann auf den aktuellen Zustand und die Entwicklung der Biotope geschlossen und Handlungsoptionen entwickelt werden.