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In bestimmten Fußgängerbereichen in Pforzheim: Uneingeschränkte Maskenpflicht wird bis zum 10. Januar verlängert

PFORZHEIM. Auch weiterhin wird in bestimmten Fußgängerbereichen in Pforzheim eine uneingeschränkte Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske gelten. Die bisherige Regelung war bis zum 22. Dezember befristet. Die Stadt Pforzheim und das auch für die Stadt zuständige Gesundheitsamt beim Landratsamt Enzkreis haben sich entschieden, die Vorgabe mit einer neuen Allgemeinverfügung bis zum 10. Januar zu verlängern. Diese wird noch heute, 22. Dezember 2020, auf der Homepage des Landratsamtes Enzkreis unter www.enzkreis.de notverkündet.  

Zu den betroffenen Fußgängerbereichen zählen die Westliche Karl-Friedrich-Straße 1 bis zur Kreuzung mit der Goethestraße sowie die Leopoldstraße zwischen Kreuzung Westliche Karl-Friedrich-Straße und Kreuzung Zerrennerstraße. Die uneingeschränkte Maskenpflicht gilt hier werktags zwischen 7 und 19 Uhr, ein Abnehmen der Maske ist auch zum Essen, Trinken oder Rauchen nicht zulässig. 

„Die uneingeschränkte Maskenpflicht hat sich als wichtiges Instrument zum Schutz der Bevölkerung erwiesen“, sagt Oberbürgermeister Peter Boch, „sie ist klar und unmissverständlich.“ Auch Verstöße könnten dadurch leichter geahndet werden. Selbst nach der allgemeinen Schließung der Ladengeschäfte am 16. Dezember komme es in den genannten Straßenabschnitten im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr nach wie vor zu erheblichem Fußgängerverkehr. Die näher beschriebenen Straßen bildeten die zentrale Innenstadt von Pforzheim und seien gleichzeitig zentraler Ein- und Umsteigeplatz des Omnibusverkehrs nahezu aller Linien des Stadtverkehrs, die von großen Teilen der Bevölkerung genutzt werden. Ein sicheres Einhalten des Mindestabstands sei daher auch nach der allgemeinen Schließung der Ladengeschäfte in diesen Straßenabschnitten zu den vorbenannten Zeiten nicht möglich.  

(stp / enz)