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Großen Schritt weiter beim Lärmaktionsplan

Tempo-30-Beschilderung fast abgeschlossen

Ein weiterer großer Schritt bei der Umsetzung des Lärmaktionsplans ist gemacht: Zum 10. Juni hat die Stadt Pforzheim die Tempo-30-Beschilderung der Teilabschnitte 4 und 5 abgeschlossen. Neu beschildert sind nun jeweils die Bereiche Luisenstraße, Tunnelstraße, Berliner Straße, Westliche Karl-Friedrich-Straße, Zerrennerstraße, Leopoldstraße, Bleichstraße und Dillsteiner Straße – sowie Altstätter Kirchenweg, Deimlingstraße, St.-Georgen-Steige, Wurmberger Straße, Calwer Straße, Holzgartenstraße und Tiergartenstraße. Dort gilt nun entsprechend der Beschilderung teilweise ganztägig, teilweise zeitlich begrenzt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit für den Straßenverkehr. Umweltbürgermeisterin Sibylle Schüssler appelliert an alle Autofahrerinnen und Autofahrer: „Halten Sie sich entsprechend der Beschilderung an Tempo 30. Sie tragen damit zu einer wahrnehmbaren Lärmentlastung und vor allem zu einem gesünderen Wohnumfeld für Ihre Mitmenschen bei. Nicht zuletzt tragen niedrigere Geschwindigkeiten auch zu mehr Verkehrssicherheit bei, insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende.“

Als nächstes will die Stadt bis zum 1. Juli die drei verbleibenden Teilabschnitte beschildern und den Lärmaktionsplan im Hinblick auf die Geschwindigkeitsbeschränkungen vollständig umsetzen. Die Bereiche umfassen dann jeweils die Zeppelinstraße, Eutinger Straße, Lindenstraße, Parkstraße, Östliche Karl-Friedrich-Straße, Gartenstadt und die Eutinger Hauptstraße – die Büchenbronner Straße, Carl-Schurz-Straße und Pforzheimer Straße – sowie die Hirsauer Straße, Anshelmstraße, Hohenzollernstraße, Jahnstraße, Schellbronner Straße und Huchenfelder Hauptstraße. Insgesamt wurden im Rahmen des Lärmaktionsplans insgesamt 680 Schilder neu aufgestellt. 418 „30“-ger Schilder und 249 Schilder mit Zusatzinformationen wie Lärmschutz oder Zeitbegrenzung. Die Schilderstandorte werden im Nachhinein überprüft und bei Bedarf die Regelungen vereinfacht.     

Die Ausweisung von Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30 in insgesamt acht großen Teilabschnitten ist Kernbestandteil des Lärmaktionsplans. Daneben sieht der Plan bauliche Maßnahmen wie den „lärmarmen Asphalt“ oder die Fortschreibung des Schallschutzfensterprogramms vor, die die Lärmbelastung insgesamt verringern und eine Vielzahl der Betroffenen entlasten sollen. Aus Kostengründen ist aber gerade der Einbau von lärmminderndem Fahrbahnbelag in der Regel nur bei einer ohnehin anstehenden Sanierung umsetzbar. Eine kurz- bis mittelfristige Lärmminderung ist so also nur für einzelne Straßenzüge zu erreichen, zumal diese Maßnahme allein an vielen Stellen noch nicht ausreicht, um die gesundheitliche Schwellenwerte zu unterschreiten.

Des Weiteren sind im Stadtgebiet zahlreiche sogenannte „ruhige Gebiete“ vorgesehen – also Orte, die vor einer künftigen Zunahme der Lärmbelastung geschützt werden sollen. „Ruhige Gebiete“ verfügen über eine hohe Aufenthaltsqualität, die zum Verweilen einladen und den Passanten erlauben, zur Ruhe zu kommen. Es sind also Lärmrückzugsräume, wie der Blumenhof in der Innenstadt.
Als sogenannte „ruhige Landschaftsräume“ zählen unter anderem große zusammenhängende Freiflächen im Stadtgebiet oder am Ortsrand im Übergang zur freien Landschaft. Kleinere innerstädtische oder siedlungsnahe Erholungs- und Freiflächen in fußläufiger Entfernung, wie etwa Parkanlagen, sollen als „Stadtoasen“ gelten. Und wichtige Fahrrad- oder Fußwegeverbindungen abseits der Hauptverkehrsstraßen mit Erholungs- und Verbindungsfunktion, wie beispielsweise an den Flüssen, dienen als „ruhige Achsen“.

Zum Lärmaktionsplan:
Das Bundesimmissionsschutzgesetz schreibt vor, dass Städte mit über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Lärmaktionspläne aufstellen müssen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die Lärmaktionspläne werden bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, grundsätzlich jedoch alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls überarbeitet.