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Gemeinsam stark: gegen Stromschulden

Zusammenarbeit zwischen Jobcenter, Jugend- und Sozialamt und Stadtwerke Pforzheim

Stromschulden können schnell das Budget einkommensschwacher Haushalte überfordern. Dem wirkt eine im Jahr 2013 zwischen der Stadt Pforzheim und den Stadtwerken Pforzheim (SWP) vereinbarte Verfahrensweise entgegen. Diese soll verhindern, dass aufgrund von Zahlungsrückständen die Energieversorgung gesperrt wird.

Im Rahmen einer Hilfevereinbarung wird die ratenweise Abzahlung der aufgelaufenen Stromschulden vereinbart. Die Vereinbarung wird bei den städtischen Ämtern Jobcenter und Jugend- und Sozialamt oder im Kundencentrum der SWP abgeschlossen. Zugleich wird die Bedienung der laufenden Abschlagszahlungen sichergestellt. Die entsprechenden Beträge werden direkt aus den Grundsicherungsleistungen durch das Jobcenter oder das Jugend- und Sozialamt abgezweigt.

Zusammen mit noch laufenden Hilfevereinbarungen konnten durch das Jobcenter bzw. das Jugend- und Sozialamt in weit über 1.000 Fällen die Schulden von Kundinnen und Kunden der SWP, die Grundsicherungsleistungen erhalten, vollständig abbezahlt werden. Die Kooperationspartner sind in regelmäßigem Kontakt, um in besonderen Fällen zu angemessenen und für alle Seiten annehmbaren Lösungen zu kommen, und dabei Stromsperren zu vermeiden. Die Kooperation ist landes- und bundesweit eine Besonderheit und hat daher eine Vorbildfunktion für andere Kommunen.

Von 2011 bis 2017 sind nach Angaben der Bundesnetzagentur jährlich bundesweit mehr als 300.000 Stromsperren im Auftrag der örtlich zuständigen Energieversorger durchgeführt worden. Zuletzt ist deren Anzahl auf fast 350.000 Sperren jährlich angestiegen. Rund die Hälfte dieser Stromsperren entfallen dabei auf Haushalte, die Grundsicherungsleistungen erhalten. Die Durchführung der Stromsperren bedeuten für die betroffenen Haushalte nicht selten das Hervorrufen einer äußerst schwierigen Situation – und dies in Lebensumständen, die bereits ohnehin schon durch begrenzte finanzielle Möglichkeiten geprägt sind.

Durch die Verfahrensweise in Pforzheim ergibt sich sowohl für die von einer Stromsperre bedrohten Leistungsbezieherinnen und –bezieher, als auch für die SWP eine „Win-Win“-Situation: die Durchführung der Stromsperre kann in der Regel abgewendet werden, durch die ratenweise Abzahlung der Schulden entsteht keine finanzielle Überforderung, die Eigenverantwortung der Betroffenen wird unter Abwendung weiterer negativer Folgen gestärkt. Für den Energieversorger ist durch die Ratenzahlung eine sichere und planbare Realisierung seiner Außenstände gewährleistet.

Menschen im Leistungsbezug, die sich den beschriebenen Situationen gegenüber sehen, können sich an ihre jeweilige Sachbearbeitung entweder im Jobcenter, dem  Jugend- und Sozialamt oder das Kundencentrum  der SWP (Werderstraße 38, Pforzheim, Tel.: 07231/3971-3971) wenden.