Nachdem im Jahr 2017, nur zwei Jahre nach seiner Inbetriebnahme, am Dach des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) erste Risse an der Außenhaut festgesellt wurden, läuft dazu ein von der Stadt Pforzheim angestrengtes Beweissicherungsverfahren. In diesem Zusammenhang wurde vom Gericht auch ein Gutachten zur Schadensaufnahme beauftragt, das von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt wurde. Die Ergebnisse dazu liegen nun vor, konkret werden darin mehrere Mängel festgestellt:
(1.) Das geplante Trockenbaubekleidungssytem wurde nicht fachgerecht ausgeführt.
(2.) fehlende Dehnungsfugen.
(3.) Versäumnisse bei der Objektüberwachung in Kombination mit
(4.) einer unzureichenden Planung des Dachrandanschlussdetails im Übergang des Foliendachs zum gerundeten Wandbereich.
Als Verursacher werden also sowohl die ausführende Firma als auch das Planungsbüro identifiziert. Das Gutachten schlägt weiterhin Sanierungsmaßnahmen vor. Zudem hatten alle Parteien – wie in solchen Fällen üblich – die Möglichkeit, zum Gutachten Fragen zu stellen. Mittlerweile liegen alle Rückmeldungen vor; der Gutachter hat nun Gelegenheit, diese in sein Gutachten einzuarbeiten, bevor es an das Gericht übergeben wird.
Zur weiteren Vorgehensweise: Nach Vorliegen der ergänzenden Antworten des Gutachters ist dessen persönliche Anhörung vor Gericht möglich. Dieser Termin könnte gegebenenfalls auch dazu genutzt werden, um mit Hilfe des Gerichts Einigungsmöglichkeiten auszuloten.
Bis dahin ist natürlich keine Schadensbehebung möglich. Wobei hierzu erwähnt werden muss, dass die Standsicherheit nicht gefährdet oder beeinträchtigt ist. Leider fällt bis zur Freigabe durch den Gutachter auch die dringende Reinigung der Überdachungswerke zum Opfer, da sich bis dahin nicht gänzlich ausschließen lässt, dass sich durch Reinigungsarbeiten das Schadensbild verändert.