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Arbeitskreis beschäftigt sich mit Forderung nach Demonstrationsverbot und Schutz des Wallbergs

Seit vielen Jahren engagiert sich der Arbeitskreis 23. Februar für die Friedens- und Gedenkkultur anlässlich des Zerstörungstags der Stadt Pforzheim am 23. Februar 1945. Im Arbeitskreis versammeln sich Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen, der Jugend, der Schulen, verschiedener Kultureinrichtungen und anderer Initiativen. In der jüngsten Sitzung des Arbeitskreises haben die Fachämter der Stadt Pforzheim ihre rechtliche Einschätzung zu den vom „Bündnis Pforzheim nazifrei“ veröffentlichten Anregungen zu einem Demonstrationsverbot am 23. Februar und zum besseren Schutz des Gedenkorts Wallberg dargelegt.

Nach der rechtlichen Einschätzung ist ein Verbot aller Demonstrationen am 23. Februar, wie es das Bündnis mit Ausnahmen für die Veranstaltungen des Arbeitskreises anregt, etwa das Lichtermeer auf dem Marktplatz, nicht möglich. Die Versammlungsfreiheit bietet als Grundrecht einen hohen Schutz vor staatlichen Eingriffen wie beispielsweise Versammlungsverboten. Demzufolge sind die rechtlichen Voraussetzungen für ein Versammlungsverbot sehr hoch. Es gibt keine Rechtsgrundlage, nach der ein generelles Verbot von Demonstrationen am 23. Februar gerechtfertigt wäre. Wiederholt ist die Stadt mit Verboten oder auch nur mit Auflagen für Versammlungen am 23. Februar vor Gericht gescheitert. Zudem ist die Stadt Pforzheim als Behörde an Recht und Gesetz gebunden: Ein jährlich wiederkehrendes Verbot mit anschließender Aufhebung durch die Gerichte, wie von etlichen Bündnis-Mitgliedern gefordert, wäre verfassungswidrig und eine Missachtung von Grundrechten durch die Stadt. Die Ereignisse aus dem Jahr 2021 sind insoweit nicht vergleichbar – Damals waren alle Versammlungen wegen der hohen Infektionsgefahr durch die Corona-Pandemie auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes vom Gesundheitsamt untersagt.

Die zweite Anregung des Bündnisses sieht vor, den 23. Februar als offiziellen Gedenktag und Tag der Mahnung gegen Gewalt und Terror auszurufen. Aus Sicht der Stadt Pforzheim wird der 23. Februar als Teil der städtischen Erinnerungskultur auch bereits seit langer Zeit in diesem Sinne gelebt.

Zur dritten Anregung, den Wallberg offiziell als Mahnmal und Gedenkort auszuweisen, um damit politische Aufzüge und andere unpassende Veranstaltungen an diesem Ort untersagen zu können, betont das Rechtsamt, dass auch hierfür hohe rechtlichen Hürden bestehen. Nur das Land Baden-Württemberg, nicht jedoch die Stadt Pforzheim selbst, kann den Wallberg rechtlich als Gedenkstätte im Sinne des Versammlungsgesetzes widmen. Ein Antrag an das Land zur Aufnahme in die Liste der Gedenkstätten hat nach Einschätzung von Kultur- und Rechtsamt voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg: Voraussetzung dafür wäre, dass es sich um einen historisch herausragenden Ort von überregionaler Bedeutung handelt, der an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert. Dies trifft etwa auf das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin zu, nicht jedoch in vergleichbarer Weise auf den Wallberg.

Die Bezeichnung des Wallbergs als Mahnmal oder Gedenkort und des 23. Februar als Gedenktag mit wichtiger symbolischer Wirkung ist seit langem ein zentrales Element der städtischen Erinnerungskultur. Diese Charakterisierung des Wallbergs hält die Stadt und alle Pforzheimerinnen und Pforzheimer dazu an, sich im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung für eine lebendige, vielfältige Erinnerungskultur und gegen die politische Instrumentalisierung des 23. Februar einzusetzen. Mit der Frage, ob und inwieweit dieser Charakter des Wallbergs durch die bewusste Bezeichnung als Mahnmal/Gedenkort künftig noch deutlicher betont werden soll, wird sich der Arbeitskreis in einer seiner nächsten Sitzungen auseinandersetzen.

Das Kulturamt hat den Mitgliedern des Arbeitskreises 23. Februar einen weiteren Aussprachetermin zu den oben genannten Themen angeboten. Aufgrund der Programmgestaltung des nächsten 23. Februar, die ebenfalls auf der Tagesordnung stand, konnten nicht alle Gesprächsbedarfe behandelt werden. Der neue Termin wird zeitnah anberaumt.